Hans Wunderer aus Pfaffenhofen, in die Vogtei Güglingen gehörig, wegen Ungehorsams und Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich gegen seines Landesherrn, Fürstliche Durchlaucht von Österreich, deren Erben und Nachkommen, deren Statthalter, Regenten und Räte oder deren verordnete Amtleute gehorsam und wohl zu verhalten und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Falle der Übertretung dieser U. oder sonstigen Ungehorsams 200 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsatz ihres gesamten Hab und Guts. Wunderer hatte sich, als die Ämter Brackenheim, Güglingen u.a. gegen Nürtingen aufgeboten wurden und die Fähnlein sich zu Grötzingen auf ihren Plätzen sammelten, ohne Erlaubnis oder Befehl unter sie gemischt und in Wort und tat gegen die Obrigkeit sich aufrührerisch verhalten. Bürgen: Simon Unverdorben aus Eibensbach [Kr. Heilbronn] und Jung Gäbelin aus Sersheim [Kr. Vaihingen].