Sebastian Welling, Johannes Moll, Kastkeller, und Meister Hans Ernst Baumaister schließen im Namen Hz. Ulrichs mit den Grabinsgaden, Müllern zu Berg, wegen der Mühle einen Vertrag, wonach die Müller dem Herzog ihr Recht an drei Rädern dieser Mühle um 600 lb h verkaufen. Von dieser Kaufsumme zuzüglich 259 lb h, die die Müller mit ihren Fuhren am Bau der Mühle verdient haben, zusammen also 859 lb h, soll ihnen der Herzog 100 lb sofort und den Rest in jährlichen Raten von 80 lb entrichten. Der Herzog belehnt die Müller auf 10 Jahre mit der ganzen Mühle um 13 Scheffel Mühlenkorn für jedes der 4 Räder.Wird die Mühle nach Fristablauf wieder verliehen, genießen die Grabinsgaden ein bestimmtes Vorrecht. Für die Dauer der Belehnung wird ihnen ein Platz zum Schutz ihres Eigentums gegen Hochwasserschäden übergeben.