Suchergebnisse
  • 30 von 656

Bartholomäus Schärer von Neuffen, wegen Beteiligung an den jüngsten Bauerunruhen aus Furcht vor Strafe landflüchtig gewesen, jedoch auf eigene Bitte auf künftiges Wohlverhalten begnadigt, wieder zu einem Untertan angenommen und zu Weib und Kindern nach Hause gelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, sich künftig als treuer und gehorsamer Untertan zu verhalten, auch gegen die Herrschaft Württemberg und ihre Untertanen weder heimlich noch öffentlich zu handeln, sich keiner Empörung mehr anzuschließen, vielmehr alle Anschläge, Meuterei und Praktiken gegen Statthalter und Regenten der Obrigkeit unverzüglich anzuzeigen, ferner in Zukunft allein der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhangen, heimliche Zechen, Gesellschaften und Winkelzusammenkünfte zu meiden, und endlich Waffen und Harnisch dem Vogt abzugeben und keine mehr zu tragen, mit Ausnahme eines Brotmesser, dies alles unter Androhung der Todesstrafe im Falle des Bruchs dieser Verschreibung.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...