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Hans Lampharter aus Boll [Kr. Göppingen] schwört, sich und sein Gut seinem Herrn, Graf Ulrich von Württemberg und seinen Erben nicht zu entfremden, außer mit dessen Wissen und Willen, auch den Grafen und seine Untertanen nicht vor fremde Gerichte zu ziehen, sie seien geistlich oder weltlich, es sei denn mit "früntlichen rechten".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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