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Desgleichen ad Cl VI §§ 7 bis 12, was in Ansehung des den Städten, Ämtern und Kommunen zuständigen Rechts, ihre Kommunvorsteher, Offiziaten und Diener zu erwählen, verabschiedet wurde
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Desgleichen ad Cl VI §§ 7 bis 12, was in Ansehung des den Städten, Ämtern und Kommunen zuständigen Rechts, ihre Kommunvorsteher, Offiziaten und Diener zu erwählen, verabschiedet wurde
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Bü 116
Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften >> 1. Akten I (Grundbestand) >> 1.1 Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung >> Generalreskripte und Verordnungen, 1770
10. Juli 1770
3 Ex.
Dokument
Generalreskripte und Verordnungen, 1770
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften