Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet, dass er bezüglich der Auseinandersetzung zwischen Graf Kuno von Solms und Ritter Hans von Kronberg...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 4 1441-1470
1467 Oktober 2, Heidelberg
Ausfertigung (dt.), Pergament (26 x 42 cm ), 1. [Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz:] rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten; 2. [Kuno von Solms:] rundes, schwarzes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (leicht beschädigt) an Pergamentstreifen anhängend, erhalten; 3. [Hans von Kronberg:] rundes, schwarzes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (beschädigt) an Pergamentstreifen anhängend, erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heydelberg vff fritag nach sant Michels der heiligen Ertzengelstag anno domini millesimo quadringentesimo sexagesimo septimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet, dass er bezüglich der Auseinandersetzung zwischen Graf Kuno von Solms und Ritter Hans von Kronberg, Burggraf auf der Starkenburg, die er bereits am 12. Januar 1467 (Nr. 1551) verglichen hatte, beide Parteien wegen noch offener Streitpunkte erneut nach Heidelberg geladen hat, um diese durch seinen Kanzler, Bischof Mathias von Speyer, seinen Hofmeister, Ritter Götz von Adelsheim und andere (ungenannte) Räte entscheiden und schlichten zu lassen. Infolgedessen wird der frühere Schiedsspruch dahingehend abgeändert, dass Graf Kuno von Solms die strittigen 50 Gulden nicht als Manngeld, sondern als Dienstgeld jährlich am 11. November (Martinstag) bis zum Lebensende des Hans von Kronberg entrichten oder durch die Zahlung von 500 Gulden ablösen soll. Weitere Unstimmigkeiten gab es wegen der Höhe der Fruchtgülten, die nun anstatt 50 Malter Korn zwei Fuder Wein bzw. 20 Malter Korn und zwei Fuder Wein nun 60 Achtel Korn Frankfurter Maß geben, die mit 600 Gulden ablösbar sind.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Entscheidt durch pfaltzgraue fridrichen zuschen graue cunen von solms vnd herrn hansen von cronberg ritter der dritt entscheid 1467 (2) No 34 (3) Laudum und copei vergleich zwischen graf cuno zu solms und hans von cronenberg 1467 (4) 65c (5) Sch: 8
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz 2. Kuno von Solms 3. Hans von Kronberg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Heydelberg) (Baden-Württemberg) (2) Speyer (Spier) (Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Friedrich I. der Siegreiche, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog zu Bayern (2) Solms, Kuno von, Graf (3) Kronberg, Hans von (4) Bischof Mathias von Speyer, Kanzler (5) Adelsheim, Götz von, Ritter, kurpfälzischer Hofmeister
(1) Dritter Schiedsspruch des Kf. Friederich Pfalzgr. b. Rhein zwischen Cune Gr. z. Solms und Hans v. Cronberg. (2) 1467. Okt. 2. (3) Urk. Buch. Nachtr. No 65c (4) […] Bezug zu: HStAD, B 9 Nr. 651 und B 9 Nr. 663
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.