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Zwischen Graf Ludwig I. und den Grafen von Helfenstein wird getädingt, daß Graf Hans den alsbald zu vollziehenden Verkauf von Blaubeuren vor dem Hofgericht zu Rottweil bestätigen soll, wenn sein Sohn Konrad die Zustimmung verweigert.
Zwischen Graf Ludwig I. und den Grafen von Helfenstein wird getädingt, daß Graf Hans den alsbald zu vollziehenden Verkauf von Blaubeuren vor dem Hofgericht zu Rottweil bestätigen soll, wenn sein Sohn Konrad die Zustimmung verweigert.