Joph Heller, Prädikant zu Linsenhofen, wegen leichtfertigen und sittenlosen Lebenswandels zu Neuffen gef., jedoch, obgleich er als Prädikant hätte streng und peinlich bestraft werden müssen (welches Recht anzunehmen ihm auch nahegelegt wurde), auf Bitten seiner Herren und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu verlassen, keine Pfarrei mehr zu versehen und ohne obrigkeitliche Einwilligung keine Predigt mehr zu halten, ferner das einem Boten abgespielte Geld seinem Eigentümer, einem "Singer" zu Stuttgart, zurückzuerstatten auch die unerlaubt einbehaltene Miete von 25 fl für eine Stube im Pfarrhaus dem Vogt zu Neuffen auszuzahlen. Heller hatte eine Zeit lang ein öffentliches, leichfertiges und schändliches Eheweib im Pfarrhaus zu Linsenhofen beherbergt und darin nicht nur Hurerei treiben lassen, sondern auch selbst getrieben. Bereits 5 Jahre zuvor hatte er ein Eheweib verführt, war aber vom Ehemann auf frischer Tat ertappt worden und hatte zum Abtrag für diese Schmach 25 fl bezahlen müssen. Ferner hatte er einem Boten beim Spiel Geld abgenommen, dass dieser vom Sold eines "Singers" zu Stuttgart eingenommen hatte und nach Urach hätte bringen sollen.