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Bernhard Galperger aus Stuttgart, wegen seiner Beteiligung an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf Fürsprache des Ritters Wolf von Hirnheim, auch auch sein und seiner Freundschaft Bitten gegen das Versprechen künftigen Wohlverhaltens dahingehend begnadigt, in seinen Geschäften in der Stadt Stuttgart verweilen zu dürfen, jedoch mit der Einschränkung, nach deren Verrichtung unverzüglich wieder nach Hause zu gehen und sich keinesfalls für immer in der Stadt niederzulassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, niemandem gegen die Herrschaft und das Land Württemberg Hilfe zu leisten oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr alle Anschläge gegen den König, den Statthalter und die Regenten sowie die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Fürstentums unverzüglich anzuzeigen, und - bei Verlust seines Lebens - allein der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung soll er vom Nachrichter hingerichtet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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