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Erhard Fackelin und seine Söhne Mathis, Jörg und Hans, alle zu Schmiden, wegen böswilliger Verdächtigung des dortigen Wirts Hans Fackelin im Turm zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürsprache von Herzogin Sabine von Württemberg wieder freigel., schwören U. und geloben eidlich, sich wegen dieser Sache auf Mahnung der Obrigkeit unverzüglich zu stellen, wohin sie beschieden würden, und die verwirkte Strafe zu erleiden, auch Streitigkeiten mit ihrer Herrschaft und deren Amtleuten, Dienern und Untertanen nur vor den zuständig4n Gerichten auszutragen. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung durch einen der A. soll das Vermögen des Erhard Fackelin der Landesherrschaft verfallen sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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