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Hans Nußmayer von [Unter- oder Ober-] Schlechtbach, wegen Beteiligung am Bauernaufstand und Bruchs einer älteren Verschreibung außer Landes geflohen, auf Fürbitten guter Freunde jedoch begnadigt und wieder eingelassen, gelobt unter Eid, Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu übergeben und sein Leben lang ohne deren Erlaubnis außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen mehr zu tragen oder zu besitzen, desgleichen keine offene Zeche mehr zu besuchen und Gesellschaften zu meiden, 50 fl Strafe zu bezahlen, sich der Obrigkeit immer gehorsam zu erweisen und schwört U. Hans Nußmayer hatte während des Bauernaufstands gegen den Schultheißen von Rudersberg ungebührliche Reden geführt und den Wein des Stiftes Backnang helfen austrinken. Darüber hatte er eine ältere Verschreibung die es ihm verbot, das Amt Schorndorf zu verlassen, gebrochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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