Götz von Berlichingen d.Ä. und seine Hausfrau Grete bekunden ihr Einverständnis damit, daß Rüdiger von Hohenstein, Bürger zu Hall, als Vormund von Walterlin, Sohn des ¿ Walter von Hohenstein, aus dem Erbe an Hans Schletz, Bürger zu Hall, die in dem Kaufbrief nachgewiesenen Teile verkauft hat ohne die Teile, die vorher Konrad von Rinderbach und Hans von Vellberg d.J. gekauft haben, und ohne das "burgstale" zu Hohenstein innerhalb seiner Zaungrenzen, ohne die Rakenhalde und die Eigenleute.