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Anweisung Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) zumindest den halben Landschatz bis Ostern des Jahres 1649 abzuliefern (ein Druck mit Siegel und Unterschrift des Herzogs vier Drucke blanko)
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Anweisung Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) zumindest den halben Landschatz bis Ostern des Jahres 1649 abzuliefern (ein Druck mit Siegel und Unterschrift des Herzogs vier Drucke blanko)
NLA WO, 40 Slg Sammlung der Gesetze und Verordnungen
Sammlung der Gesetze und Verordnungen >> 8 Herzog August II. (der Jüngere) von Braunschweig-Wolfenbüttel (1635-1666)
31.10.1648
Enthält: u. a.: Verweis auf die kriegsbedingte Unmöglichkeit den gesamten Landschatz zu erheben, zugleich aber auch die Notwendigkeit, die aufgenommenen Kredite zu bedienen.