Obligation des Kurfürsten Clemens August von Bayern als Bischof von Münster, des Domkapitels Münster, der gesamten Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster (Johann Matthias von der Recke zu Steinfurt als Senior) und der Stadt Münster im Namen sämtlicher Städte im Hochstift, nachdem sie laut Beschluss des Landtags von 1734/35 für Angelegenheiten und Notwendigkeiten des Stifts Münster die Aufnahmen verzinster Anleihen bewilligt hatten, über die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 700 Reichstaler in Louis dor, der Louis dor gerechnet zu 5 Reichstaler, gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 4 %, zahlbar jährlich am 14. November, aus der Milden Stiftung des gewesenen Dombursars und Domkapitulars Franz Ferdinand von Landsberg für blessierte oder alt gewordene Soldaten bzw. aus den Händen des jetzigen Vikars Cramer, um die Kosten für das Winterquartier kurnrandenburgischer Truppen im Hochstift Münster sowie zur Marschstellung des hiesigen Reichs- und Kreiskontingente zu bestreiten. Vermerk der königlichen Regierung zu Münster vom 19. Oktober 1843 über die Wertlosigkeiten der vorliegenden Obligation, das die Regierungen zu Hannover und Oldenburg laut dem mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag vom 16. Oktober 1839 die Position 352 der Anlage 3 e mit einem Anteil von 163/800 abgelehnt haben und der preußische Anteil zu 637/800 dem Münsterischen Provinzial-Invaliden-Fonds zurückbezahlt worden ist