Hans Steckh, seßhaft zu Stetten, zu Stuttgart gef., daselbst peinlich beklagt und verurteilt, weil er ungefähr vor einem Monat zu Stuttgart in der Herberge zur Krone dem Gorgus Haberlin von Vaihingen a. d. F. aus einem 'Karmier"(Ledertasche zum Umhängen) 16 fl in zwei 'Guckaussen" (Tüten) oder Briefen gestohlen hatte, jedoch auf Bitten seiner Frau und Kinder und angesichts seiner Jugend dazu begnadigt, das gestohlene Geld zurückzuerstatten, Atzung und Kosten selbst zu bezahlen, fortan derartige Handlungen zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, gelobt unter Eid, diese Bedingungen zu befolgen, und schwört U.