Der Official der Konstanzer Kurie verurteilt Johann und Georg von Rietheim, welche den dem Kloster Königsbronn gehörigen Zehnten in Reuendorf und den Fruchtkasten zu Bissingen beschlagnahmt haben, zur Herausgabe des Beschlagnahmten, zur Lieferung des inzwischen fälligen Getreides, zur Bezahlung von 23 Gulden Prozesskosten und von 4 Gulden für die Ausfertigung dieser Urkunde bzw. zitiert die gen. Angeklagten vor sein Gericht. Notariatsinstrument des Notars Ulrich Fabri von Ulm