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Stuttgart, Stadt: Rechtfertigung in peinlichen Sachen
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 I Bü 131
Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart >> Stuttgart, Stadt
1562
Den beiden Stadtgerichtsadvokaten wird für Rechtfertigung in peinlichen Sachen, da solche oft vorkommen, von Seiten der Herrschaft 10 Gulden jährlich ausgesetzt.
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Archivale
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 I Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart