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Kaiser Ludwig quittiert der Gemeinschaft der Bürger zu Ulm ihre gewöhnliche Steuer, die sie im voraus für zwei Jahre gezahlt haben, und spricht sie bis "zum sant Martins tag der schierst kumpt vnd von dannan zwei gantziu iar" (11. November 1337) von jeglicher Steuerforderung in seinem Namen und dem seiner Nachfolger im Reich los.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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