Revers der Gebrüder Jörg und Jakob Breuning von Oberaichen, ihr väterliches Erbgut 3 Jahre lang unversteint und ohne Untermarkung der Güter zusammen dergestalt zu genießen, dass nach dieser Zeit, wenn nicht einer sondern ihrer zwei dieses Gut zusammen lösen sowie der Kanon inzwischen aus einer Hand bezahlt werde.