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Propst Friedrich Kaib, Prior und Konvent zu Denkendorf bestätigen dem Wildmann von Weilersburg das Recht, als Stifter die Pfründe in Ebingen zu verleihen, so lang er lebt.
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Propst Friedrich Kaib, Prior und Konvent zu Denkendorf bestätigen dem Wildmann von Weilersburg das Recht, als Stifter die Pfründe in Ebingen zu verleihen, so lang er lebt.