Kaspar Bauer zu Kupfer verschreibt an Konrad Büschler und Bartholome Rot, die Pfleger der Prädikaturpfründe bei St. Michael in Schwäbisch Hall, eine ewige und jährlich auf Martini fällige Herrengülte von 4 sh h und einem Fastnachtshuhn aus den Erträgen seiner nach Anstößern beschriebenen Äcker in Kupfer und gelobt auch namens seiner Erben pünktliche Entrichtung der Gülte; den Begünstigten räumt er für den Fall der Säumigkeit zudem Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.