Hans Koch zu Jungingen reversiert gegen Propst Konrad (III. von Blindheim) und den Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen für ein Erb- und Zinslehen, bestehend aus vier Jauchert Ackerland und einem Tagwerk Wiese in Jungingen. Das Gut ist mit jährlichen Gülten/Zinsen von je einem Imi Roggen und Hafer, 1 lb 4 sh Ulmer Währung, zwei Herbst- und einem Fastnachtshuhn, zahlbar jeweils zwischen Michaelis und Martini, belastet und darf jederzeit - gegen je 1 fl Weglöse bzw. Handlohn - veräußert werden.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...