Blasius Ganndelmayer aus Schlichten [Kr. Waiblingen], wegen mehrerer Jagdfrevel im Schorndorfer Forst und Wildbann zu Schorndorf gef., jedoch auf Fürbitte der Strafe überhoben und freigelassen mit der Auflage, seine Atzung und Kosten selbst zu bezahlen, künftig jede Art Waidwerk, es sei im Gehölz oder auf dem Feld, heimlich oder offen, zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein Augenmerk zu richten und jeden ihm bekannt werdenden Wildfrevel dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, auch 200 fl Bürgschaft zu leisten, nimmt diese Artikel an und schwört U. Bürgen: Hans und Jakob Schnabel aus Schlichten (Brüder), und Lienhard Krettler aus Steinreinach [G. Korb Kr. Waiblingen] für 100 fl, und Matthias Trewlich aus Schlichten und Bartlin Trewlich aus Ebersbach [Fils] für die anderen 100 fl.