Clas Rieckher, sesshaft zu Grötzingen, einige Tage zu Nürtingen gef., weil er den Schultheißen zu Grötzingen, der ihn wegen seiner Weigerung, dem Mesner zu Grötzingen die Mesnergarbe und etliche Zinsen zu entrichten, gerichtlich bestraft hatte, auf offener Strasse beleidigt und tätlich bedroht hatte, zu Nürtingen mit Recht dazu verurteilt, solange im Turm zu liegen, bis er der Landesherrschaft eine Geldstrafe von 20 fl bezahlt und eine Verschreibung aufgerichtet hätte, außer einem Brotmesser mit abgebrochener Spitze keine Waffen mehr zu tragen und alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, diesen Urteilsartikeln nachzukommen und schwört U.