Johann Theodor, Bischof von Freising und Regensburg, geht unter Zustimmung des Domkapitels Freising mit Lorenz Christof von Flachenfeld, Beisitzer der Land- und Hofrechte der Landschaft in Krain und Zeugkommissar in Oberkrain, folgenden Gütertausch ein. Das Hochstift Freising tritt ab: vier Huben in Obern oder den Hof in Ehrnau (Feichtlinger Amt der Herrschaft Lack, Beständer: Matthias Iessenko) sowie die von diesem Hof exkorporierte halbe Hube, die jedoch mit Abgaben und Leistungen der Herrschaft Lack verpflichtet bleibt und erhält dafür 4 1/2 Huben und zwar: drei Huben in Säfniz (Inhaber: Matthias Müller, Urban Werdnikh, Urban Schifferer), eine Hube na Jame bei der Sau (Inhaber: Jakob Autschach und Adam Kopätsch) sowie 1/2 Hube mit Zugehörungen (Beständer: Matthias Iessenko) nahe dem Gut Ehrnau. Der Tauschvertrag enthält weitere Bestimmungen über Naturalienleistungen, Steuer, Fisch- und Jagdrecht. Vom Gut Ehrnau ist an Freising weiterhin die Insul- oder Weichsteuer zu entrichten, S 1: Johann Theodor, Bischof von Freising; S 2: Domkapitel Freising; S 3: Lorenz Christof von Flachenfeld