Klaus Krämer aus Waldenbuch, wegen Wilderei zu Tübingen gef., jedoch nach einiger Zeit auf Bitten seiner Freunde harter Leibesstrafe enthoben und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, keine Wehr mehr zu tragen, offene Gesellschaften zu meiden und die Gemarkung Waldenbuch nicht zu verlassen, solange er 100 fl zu verbürgen hat, schwört U. und gelobt eidlich, diese Auflagen einzuhalten und künftig nicht mehr zu wildern.