Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er aus Gnade gegenüber seinem Getreuen Engelhard von Neipperg, Ritter, dessen Burgvogt zu Scharfenberg (Scharffen-), den Henchin Schieferstein (Schiver-), Tochtermann des Hans Richter von Knittelsheim (+), mitsamt Ehefrau und Kind in Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, Henchin und die Seinen wie andere Angehörige und namentlich wie Hans Richters Kinder und Erben zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der bis auf Widerruf gelten soll. Henchin hat dafür Treue und Huld gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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