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Hans Erasmus von Trenbach zu Burgkhfridt (1) und Hellsperg (2) bestätigt, dass der verstorbene Erzbischof Mathias von Salzburg seinem verstorbenen Vetter Bernhardin von Trenbeck und allen seinen Erben das Forstamt auf dem Ampfinger (3) und Pürtner (4) Hardt gemäß einer Verschreibung vom 21. März 1526 erbrechtsweise überlassen hatte, wofür Bernhardin einen Reversbrief an die erzbischöfliche Kammer ausgestellt hatte, der dort aber verloren gegangen ist. Daher hat Erzbischof Ernst von Salzburg, Herzog von Bayern, die [wörtlich inserierte] Verschreibung des Forstamts durch Erzbischof Mathias von Salzburg an Bernhardin Trenbeck von 1526 III 21 [sambstag vor Ambrosiotag des heiligen lerers 1526] [Nr. 405a] und die darin enthaltene [ältere] Forstordnung von 1498 II 14 [Salczburg an mitichen nach sandt Apolonien tag] [Nr. 338a] noch einmal ausfertigen lassen. Hanns Erasmus von Trenbeck verspricht nun für sich und seine Erben, die Verschreibung und die darin enthaltene Waldordnung in allen Punkten einzuhalten. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Trenbeck, Hans Erasmus, zu Burgfried u. Hellsberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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