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Clain Hans Emelin, B. zu Owen, gef., zu Kirchheim u. T., weil er sich dem Ammann gegenüber gewalttätig verhalten hatte, jedoch auf Fürbitte und in Anbetracht seines hohen Alters sowie seiner bisherigen Treue zum Herzog unter der Bedingung wieder freigel., daß er sich in der betreffenden Angelegenheit auf Anforderung jederzeit wieder stellt, das Recht annimmt und vollzieht, außerdem sich künftig wohl und gehorsam verhält, verspricht dies auszuführen, setzt sein Hab und Gut zur Sicherheit dafür ein und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, falls er diese U. brechen und der Aufforderung, sich dem Gericht zu stellen, nicht nachkommen würde, sich selbst nach Kirchheim in die Gewalt der Amtleute zu begeben, bis die Bürgschaftssumme von 100 fl bezahlt ist. Bürgen: Martin Hächtlin der Alte und Martin Hächtlin der Junge.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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