Jakob Schraißhain, Bäcker, B. zu Heimsheim, gef. zu Leonberg, weil er in betrunkenem Zustand gotteslästerliche Reden geführt und gesagt hatte, ein Gericht zu Heimsheim hätte ihn ungerechterweise als Bösewicht behandelt, jedoch auf Fürbitten, nach Widerruf seiner Verleumdungen gegen das Gericht und in Anbetracht seiner kleinen Kinder freigelassen, verspricht, seine Atzung zu bezahlen, bei Rückfälligkeit in seine Laster dem Verbot des Leonberger Vogtes oder Heimsheimer Schultheißen nachzukommen, Gesellschaften und Zechen zu meiden und keine Wehr mehr zu tragen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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