Das Stift Buchau versichert Truchseß Johann Ernst, durch den Neubau einer Sägmühle zu Kanzach weder ihn an seiner hohen Obrigkeit, Forsthoheit und Geleit noch sonst jemand zu beeinträchtigen, und erklärt sein Einverständnis, den Fall auf Wunsch einem Schiedsgericht zu unterbreiten, vom 26. März 1661 - Ausfertigung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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