Ulrich Kuoch aus Naislach, wegen verbotenen Waidwerks zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzungskosten selbst zu bezahlen, fortan alle Art Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und Wildbann achtzugeben, alle Verdächtigen und Wildfrevler sofort anzuzeigen und für 100 fl Bürgschaft zu leisten. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung, auch der Aufdeckung bisher verheimlichter Wildfrevel, mit ihrem Hab und Gut zu haften, sich ggf. nach Wildbad mahnen zu lassen und dort in einer Herberge zu verharren, bis die Summe bezahlt ist. K. hatte jenseits der Kleinenz im Wildbader Forst gewildert, eine wilde Katze gefangen, angeschossenes Wildbret gesucht, auch zusammen mit seinem Schwager, gen. Hans Döchterlin, im Hause seines Vaters Endris K. zu Naislach gefundenes Wildbret verzehrt. Bürgen: 1) Endris Kuoch, sein Vater, zu Naislach 2) Jos Sall, sein Schwager, zu Agenbach.