Friedrich von Freyberg zum Eisenberg, Obervogt, und Jörg Gaisberg, Untervogt, Bürgermeister und Gericht zu Schorndorf beurkunden einen Vergleich in dem Streit zwischen Abt Leonhard zu Adelberg einerseits und Gregorius Ruf von Mannholz und Jörg Ruchmayer zum Voggenberg ("Vockenberg") anderseits wegen des Hofs zum Voggenberg, auch der Routsägmühle daselbst, welche die beiden letztgenannten neulich erkauft haben. Der Abt erklärt, daß diese Güter Lehen des Kl. und heimgefallen seien, da sie nach der Ordnung nicht bestanden hätten und den zum Hof gehörigen Wald nutzen und nach ihrem Gefallen Holz darin schlagen wollten. Die A. schlichten die Parteien in der Güte dahin, daß der Abt den Inhabern des Hofs und der Mühle diese Güter zu Erblehen leihen soll gegen Bezahlung der alten ausstehenden Gülten. Die Beständer dürfen Holz zu Brettern, Pfählen und anderem im Wald hauen, müssen aber 200 fl Bürgschaft für den rechten Gebrauch tun mit liegenden Gütern, die unter der Herrschaft Württemberg oder dem Kl. Adelberg gelegen sind. Bei einem Verkauf soll diese Bürgschaft entsprechend weiter bestehen.