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Currlin, seßhaft zu Riedenberg, wegen Bruchs einer früheren U., indem er wiederum seinen Haushalt schlecht geführt und seine Güter verschwendet hatte, aus Furcht vor Strafe nach Esslingen geflohen, wo er sich längere Zeit aufgehalten hatte, danach zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., sich sein Leben lang wohl zu verhalten, nicht mehr nach Esslingen zu gehen noch das Stuttgarter Amt zu verlassen, ferner keine Wehr mehr zu tragen noch in seinem Hause aufzubewahren, keine Zeche mehr zu besuchen, sein restliches Gut seinem Kind zu Eigen zu übergeben, doch bei seinem Wohlverhalten die Nutznießung daraus zu ziehen und dasselbe unveränderlich zu halten, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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