Martin Eckher aus Jettingen [Kr. Günzburg], wegen Ehebruchs zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, es sein Leben lang nicht mehr zu betreten, zu Weib und Kindern nach Jettingen zu ziehen und bei ihnen wohnen zu bleiben und schwört U. Eckher hatte sein Weib und seine kleinen Kinder seit Jahren zu J. in Armut sitzen lassen, während er in der fremde leichtsinnig mit unehrlichen "frown bülden" hin und her "gewebert" war, an die er seinen Lohn "lästerlich angehengt". Er hatte bei diesem Herumstreichen eine unehrliche Frau geschwängert und mit 8 fl abgefunden, und zu Augsburg ein "jung mennsch" betrügerischerweise vom Dienst gebracht, sie "irs magthumbs" verletzt und lange Zeit in unehrlicher Weise mit sich geführt.