Caspar Braun, ebersteinischer Hirte auf dem Grind zu Obertsrot im Amt Gernsbach, im Turm zu Wildbad gef. und harter Leibesstrafe verfallen, weil er wider obrigkeitliche Verwarnungen im landesherrlichen Forst und Wildgang eine Büchse getragen und geschossen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft begnadigt und freigel., gelobt eidlich, zeitlebens keine Büchse mehr zu tragen und kein Waidwerk zu treiben, auch seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, und schwört U.