Jakob Rumel zu Buoch, wegen leichtfertiger Reden im Turm zu Winnenden gef., jedoch in Ansehung seiner kleinen Kinder wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens von dergleichen Vergehen abzustehen, offene Zechen und Wirtshäuser sowohl innerhalb wie außerhalb des Amts W. zu meiden, auch alle seine Wehr, kurze und lange Degen, Messer und Dolch, dem Vogt abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen.