Hans und Veit Wurst, Brüder aus Bonlanden, wegen gen. Wildfrevel neun Wochen zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., ihre Atzung und Unkosten sowie eine Strafe von je 20 lb h zu bezahlen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben sondern andere Wilderer anzuzeigen, geloben eidlich, dem nachzukommen, und schwören U.