Nachdem Margreth, Witwe des Hans Seitz zu Gelbingen, vor kurzem von Michel Beck zu Enslingen zwei nach Lage und Anstößern näher bezeichnete Stücke Wiese daselbst zu freiem Eigen erworben hat, verschreibt sie der Stadt Schwäbisch Hall aus genannter Liegenschaft eine jeweils auf Martini fällige ewige Gülte von jährlich vier Heller und sagt Laudemien von je einer Maß Wein zu, außerdem räumt sie der Käuferin für den Fall säumiger Zahlung auch namens ihrer Erben Pfändungsrechte bis zur Höhe der auflaufenden Außenstände ein.