Ulrich Scherb und Hans Scherb, sein Sohn, beide zu Murr wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 36 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.