Anweisung Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) an die Beamten, angesichts der schlechten Ernte den Besitzern von Meiergütern einen Teil der Kontributionen (Meierzinsen) nachzulassen (drei gedruckte Ausschreiben mit Siegel und Unterschrift des Herzogs)