Graf Kraft von Hohenlohe und zu Ziegenhain und Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall tauschen gemäß dem im beiderseitigen Vertrag vom 19. Juni 1493 (U 1741) enthaltenen Passus über ihre in der Vergangenheit zur jeweiligen Gegenseite verzogenen Eigenleute eine größere Anzahl namentlich benannter Leibeigener gegenseitig aus, indem sie ausdrücklich auf die bisher an denselben gehabten Rechte verzichten.