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Herzog Adolf von Kleve genehmigt, dass infolge der Verlegung des Stifts Zyfflich in Stadt und Kirche zu Kranenburg das Kapitel die güldene oder vergüldete Tafel nebst Reliquien und anderen Ornamenten, jedoch unter Aufrechterhaltung des Pastors, zweier Kapläne oder Vikare, eines Klerks und zugehöriger Ornamente und Gerätschaften, der größten Sicherheit wegen unter Vorbehalt aller Rechte mitüberführt habe. D. op den donresdach na den sonnendach Letare anno etc. XXXVI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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