Search results
  • 14 of 222

Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen beurkunden, daß sie den Abt Leonhard zu Adelberg in ihr Burgrecht aufgenommen haben und sein liegendes und fahrendes Hab und Gut in der Stadt samt seinen Dienern, Ehalten und Hausgesind in ihren Schutz und Schirm aufgenommen haben. Der Abt soll in allen Streitsachen mit Bürgern oder Fremden vor dem Stab und Gericht der Stadt Recht nehmen und geben. Zu jährlichem Burgrecht bezahlt der Abt für Steuer, Wacht, Frondienst u. a. 20 fl rh. Wegen des vom Ks. der Stadt verliehenen Weggelds gilt der mit dem Abt besonders abgeschlossene Vertrag. Die Aufkündigung des Burgrechts soll 8 Tage vor Martini erfolgen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...