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Verleihung eines halben Fischwassers in Ziegel durch Hartmann Wilhelm Klauer zu Wohra, Siechenmeister des Klosters Fulda, an Anton und Elisabeth Holtzer
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Verleihung eines halben Fischwassers in Ziegel durch Hartmann Wilhelm Klauer zu Wohra, Siechenmeister des Klosters Fulda, an Anton und Elisabeth Holtzer
Urk. 78 Reichsabtei Fulda: Kirchen, Hospitäler, Stiftungen, Seminar, Universität [ehemals: Urkunden: R III, IV]
Reichsabtei Fulda: Kirchen, Hospitäler, Stiftungen, Seminar, Universität [ehemals: Urkunden: R III, IV] >> Siechmeister-Amt
1557 Dezember 09
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel, ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der gebenn donnerstags nach Conceptionis Mariae anno tausent funffhundert funfftzigck unnd siebenn jare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Wilhelm Klauer zu Wohra (Claur vonn Wahra), Siechenmeister des Klosters Fulda, verleiht an Anton (Anthonien) Holtzer und dessen Ehefrau Elisabeth (Elsa) sowie an Johann (Hansen) Habersack und dessen Ehefrau Kunigunde, alle wohnhaft 'zum Lyndes', gegen einen jährlich zu entrichtenden Geldzins die Hälfte eines genau bezeichneten Fischwassers in Ziegel [heute: Ortsteil des Fuldaer Stadtteils Bronnzell]. Das Fischwasser wurde von den Genannten zuvor für 38 Gulden, gezählt zu je 44 Gnacken, von Andreas Reder und dessen Ehefrau Margarethe aus Röllhausen (Rolhausen) [bei Röllshausen, Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kreis] gekauft. Da das Siechenmeisteramt kein eigenes Siegel führt, bittet Hartmann Wilhelm den Simon Beutler, Kustos des Klosters Fulda, um dessen Siegel. Ankündigung des Siegels Simon Beutlers.
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Simon Beutler, Kustos des Klosters Fulda]
Auf der Rückseite der Urkunde mehrere spätere Nachträge und Notizen, darunter von 1557 und 1595 Januar 26.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.