Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall beurkunden, dass Graf Rudolf zu Helfenstein ihrem Stättmeister Balthasar Moser, als ihren Gewalthaber und Lehenträger, Blutbann, auch Halsgericht, Stock und Galgen im vormals vellbergischen Gebiet, das Dorf Hausen ausgenommen, verliehen hat.