Johann von Jülich-Kleve-Berg ernennt den Aloff van Halle zum Amtmann von Monheim. Halle hatte 2000 Gulden hergeliehen, mit denen 2 Verschreibungen für Alf Quade eine von 1492: 100 Gulden auf den Zoll zu Düsseldorf, die zweite von 1495: 50 Gulden aus dem Zoll, Amtsgeld 20 Gulden und 20 Malter Hafer und den 10. Pfennig der Brüchten), von dessen Sohn Wilhelm, Erbschenken des Landes Berg abgelöst worden sind.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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