Burkhard Feuchter zu Ramsbach, dem die Reichsstadt Schwäbisch Hall vor einigen Tagen vier nach Anstößern näher beschriebene Gehölze (Stuckh holz) in Ramsbach verkauft hat, verschreibt dem Rat aus denselben einen Gulden jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Zahlung jeweils auf Martini und bei Besitzwechseln ordentliche Aufgabe und Neupachtung "nach ... herrengult recht vnd gewonhait"; für den Fall von Zuwiderhandlungen oder Versäumnissen räumt er der Stadt Pfändungsrechte gegen seine Güter bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.