Moritz Wilhelm, Herzog von Sachsen-Merseburg, Markgraf der Niederlausitz, belehnt Jobst Ehrenreich von Schapelow mit dem von Heinrich Sigismund von Stutterheim, Jägermeister, laut Kaufkontrakt vom 4. Februar 1711 erworbenen Anteil am Dorf Gießmannsdorf, wie es Wolf Abraham von Stutterheim durch den am 2. Juni 1672 mit Wilhelm von Stutterheim getroffenen Tauschkontrakt besessen und auf sein Ansuchen mit ihm zu gesamter Hand Sigismund Ernst von Karras, Deputierten des Luckauschen Kreises, Johann Adam von Schönermark und Adam Friedrich von Schlieben. "geschehen und gegeben zu Lübben am 12. Maii Anno 1724."