Ger Heinz aus Waldenbuch, wegen verbotenen Waffentragens und Wilderei zu Tübingen gef., jedoch auf Bitten seiner Ehefrau und anderer ehrbarer Leute sowie in Anbetracht seiner kleinen Kinder wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, keine Büchse mehr zu tragen und nicht mehr zu wildern. Bei einem Bruch der Verschreibung hat er 20 fl zu bezahlen, für die er zwei Bürgen setzt. - Bürgen: 1) Thiem Hans aus Wankheim 2) Hans Bader aus Waldenbuch, sein Schwager. Bem.: Die Urkunde liegt in einem alten Umschlag mit der Sign. G.